Elternsprecher
Pro Jahrgangsstufe wird am Anfang des Schuljahres immer ein(e) KlassenelternvertreterIn gewählt - das heißt, pro Klasse (mit drei Jahrgangsstufen) drei ElternvertreterInnen. Diese engagieren sich für die einzelnen Belange ihrer Klasse.
Darüberhinaus können sie auch als Geist tätg sein.