Elternsprecher


Pro Jahrgangsstufe wird am Anfang des Schuljahres immer ein(e) KlassenelternvertreterIn gewählt - das heißt, pro Klasse (mit drei Jahrgangsstufen) drei ElternvertreterInnen. Diese engagieren sich für die einzelnen Belange ihrer Klasse.

Darüberhinaus können sie auch als Geist tätg sein.

 

 

( weiter: Die Geister )

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